Rechtlicher Beistand

Wenn Sie rechtlichen Beistand oder Beratung suchen

Die rechtliche Aufarbeitung von Missbrauch erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch eine vertrauensvolle Begleitung. Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt unterstützt Sie persönlich bei jedem Schritt – von der ersten Überlegung einer Strafanzeige bis zur Vertretung vor Gericht.

Als Einzelanwältin ist sie Ihre direkte Ansprechpartnerin, garantiert Diskretion und sorgt dafür, dass Ihre Rechte als Betroffene gewahrt bleiben.

Das Leistungsangebot im Überblick:

  • Beratung vor der Anzeige: Klärung von Folgen, Risiken und Erfolgsaussichten.

  • Nebenklagevertretung: Akteneinsicht, Beweisanträge und Wahrnehmung Ihrer Opferrechte.

  • Schmerzensgeld: Geltendmachung von Forderungen bereits im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren).

  • Schutzmaßnahmen: Vertretung in Gewaltschutzverfahren und Erwirkung einstweiliger Verfügungen.

  • Persönliche Begleitung: Unterstützung als Zeugenbeistand bei Polizei und Gericht.

Gut zu wissen: Für ein erstes telefonisches Orientierungsgespräch fallen für Sie keine Kosten an.

Über Katharina Hildebrandt

Seit 2016 bin ich aus Überzeugung zugelassene Rechtsanwältin. Ich sehe jeden Fall als Herausforderung mit dem Ziel, meiner/m Mandantin/en zu helfen.

 Als Einzelanwältin bin ich von Anfang an Ihre direkte Ansprechpartnerin. Wechselnde Sachbearbeiter gibt es bei mir nicht. E-Mails kommen direkt bei mir an. Wenn ich nicht gerade einen Gerichtstermin habe oder in einem Mandantengespräch bin, gehe ich direkt und persönlich ans Telefon. Ihr Name reicht aus, damit ich weiß, worum es geht.

Ich berate Sie gerne vor/bei einer Strafanzeige und bespreche mit Ihnen, welche Folgen eine Strafanzeige haben kann, wie lange das Verfahren dauern wird und welche Kosten oder Risiken auf Sie zukommen. Wenn bereits eine Strafanzeige vorgenommen wurde, begleite ich Sie als Nebenklagevertreterin im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens. Hierzu gehören die Akteneinsicht, die Beibringung von weiteren Beweismitteln, Beweisanträge und die Wahrnehmung weiterer Opferrechte. Im Rahmen eines Strafverfahrens können Sie durch mich Schmerzensgeldforderungen geltend machen (Adhäsionsverfahren), sodass ein zivilrechtliches Verfahren unterbleiben kann. Ebenfalls bin ich als Zeugenbeistand tätig und kann Sie zu Ihrer Zeugenaussage bei der Polizei oder dem Gericht begleiten, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Zudem kann ich Sie in einem Gewaltschutzverfahren vertreten und eine einstweilige Verfügung erwirken. Scheuen Sie sich nicht, telefonischen Kontakt zu mir aufzunehmen. Für das telefonische Erstgespräch fallen keine Kosten für Sie an.

Erfahre mehr über mich: www.anwaltskanzlei-hildebrandt.net